Jedes mal wenn Diskussionen stattfinden wird beteuert, dass der Islam eine
friedliche Religion sei auch wenn das teilweise total im Widerspruch mit Teilen
der in Europa ansässigen Gläubigen steht. Selbstverständlich sollte man nicht
alle in einen Topf werfen aber die letzten Monate überfluteten uns mit
Gewalttaten grausamster Art die von genau diesen Volksgruppen verübt worden
sind.
Finden heute irgendwelche Diskussionen statt wird grundsätzlich die
friedliche Absicht beteuert und komischerweise wird nirgendwo nachgeprüft wie
es eigentlich um den Frieden wirklich steht. Einer unserer Leser bat uns diese
Auszüge aus dem Koran samt Stellen öffentlich zu machen um aufzuzeigen was dort
teilweise geschrieben steht.
Der Leser möge sich selbst ein Bild und eine Meinung dazu bilden !
1. Aufruf zu Mord, Totschlag, Körperverletzung, Krieg
Sure 2,178
Pa: Ihr Gläubigen! Bei Totschlag ist euch die Vergeltung vorgeschrieben: ein
Freier für einen Freien, ein Sklave für einen Sklaven und ein weibliches Wesen
für ein weibliches Wesen.
Sure 2,191
Pa: Und tötet sie (d.h. die heidnischen Gegner), wo (immer) ihr sie zu fassen
bekommt, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben!
Sure 2,193
Pa: Und kämpft gegen sie, bis niemand (mehr) versucht, (Gläubige zum Abfall vom
Islam) zu verführen, und bis nur noch Allah verehrt wird!
Sure 2,216
Pa: Euch ist vorgeschrieben, (gegen die Ungläubigen) zu kämpfen, obwohl es euch
zuwider ist.
Sure 2,244
Pa: Und kämpft um Allahs willen!
Sure 4,74
Pa: Und wenn einer um Allahs willen kämpft, und er wird getötet – oder er siegt
-, werden wir ihm (im Jenseits) gewaltigen Lohn geben.
Sure 4,76
Pa: Diejenigen, die gläubig sind, kämpfen um Allahs willen, diejenigen, die
ungläubig sind, um der Götzen willen. Kämpft nun gegen die Freunde des Satans!
Sure 4,104
Pa: Und lasst nicht nach in eurer Bereitschaft, den Feind aufzusuchen und zum
Kampf zu stellen.
Sure 5,35
Pa: Ihr Gläubigen! Fürchtet Allah und trachtet danach, ihm nahe zu kommen, und
führet um seinetwillen Krieg.
Sure 8,12
Pa: Haut (ihnen [ den Ungläubigen ] mit dem Schwert) auf den Nacken und schlagt
zu auf jeden Finger von ihnen!
Sure 8,39 [textgleich mit Sure 2,193]
Pa: Und kämpft gegen sie, bis niemand (mehr) versucht, (Gläubige zum Abfall vom
Islam) zu verführen, und bis nur noch Allah verehrt wird!
Sure 9,5
Pa: Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo ihr
sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf.
Sure 9,36
Pa: Und kämpft allesamt gegen die Heiden, so wie sie allesamt gegen euch
kämpfen.
Sure 9,111
Pa: Nun müssen sie (die Gläubigen) um Allahs willen kämpfen und dabei töten
oder den Tod erleiden.
Sure 9,123
Pa: Ihr Gläubigen! Kämpft gegen diejenigen von den Ungläubigen, die euch nahe
sind! Sie sollen merken, dass ihr hart sein könnt.
Sure 47,35
Pa: Lasst nun (in eurem Kampfeswillen) nicht nach und ruft (die Gegner) nicht
(vorzeitig) zum Frieden, wo ihr doch (letzten Endes) die Oberhand haben werdet!
2. Volksverhetzung, Beschimpfung von Bekenntnissen
Sure 8,55
Pa: Als die schlimmsten Tiere gelten bei Allah diejenigen, die ungläubig sind
und (auch) nicht glauben werden (?).
Pa: Die Ungläubigen aber genießen (ihr kurz befristetes Dasein) und verleiben
sich (gedankenlos) ihre Nahrung ein (wörtlich: essen), wie das Vieh es tut. Sie
werden ihr Quartier im Höllenfeuer haben.
Pa: Sie [die zuerst gläubig waren, dann aber wieder abgefallen sind] sind die
(wahren) Feinde. Darum nimm dich vor ihnen in Acht! Diese Allah verfluchten
(Leute) (wörtlich: Allah bekämpfe sie)!
Sure 98,6:
Die Ungläubigen unter den Leuten des Buches (Juden und Christen): Sie sind von
allen Wesen am abscheulichsten.
3. Aufforderung zu Verstümmelungen und Züchtigungen
Sure 5,38
Pa: Wenn ein Mann oder eine Frau einen Diebstahl begangen hat, dann haut ihnen
die Hand ab.
Sure 24,2
Pa: Wenn eine Frau und ein Mann Unzucht begehen, dann verabreicht jedem von
ihnen 100 Hiebe!
Sure 24,4
Pa: Und wenn welche ehrbare Frauen in Verruf bringen und hierauf keine vier
Zeugen beibringen, dann verabreicht ihnen 80 Hiebe …
Sure 4,34
Pa: Die Männer stehen über den Frauen … Und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich
auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie.
4. Billigung von Hausfriedensbruch und Diebstahl
Sure 24,29
Pa: Es ist (aber) keine Sünde für euch, Häuser zu betreten, die nicht
(eigentlich) bewohnt sind, und in denen etwas ist, das ihr benötigt.
5. Verstoß gegen den Gleichheitssatz
Sure 2,228
Pa: Und die Männer stehen (bei alledem) eine Stufe über ihnen [den Frauen]
Sure 4,11
Pa: Auf (ein Kind) männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleichviel
wie auf zwei weiblichen Geschlechts.
Sure 9,29
Pa: Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und den jüngsten Tag glauben
und nicht verbieten (oder: für verboten erklären), was Allah und sein Gesandter
verboten haben, und nicht der wahren Religion angehören – von denen, die die
Schrift erhalten
haben – (kämpft gegen sie), bis sie kleinlaut aus der Hand (?) Tribut
entrichten!
6. Verstoß gegen allgemeine Persönlichkeitsrechte
Sure 2,223
Pa: Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. Geht zu (diesem) eurem Saatfeld, wo
immer ihr wollt.
Sure 4,15
Pa: Und wenn welche von euren Frauen etwas Abscheuliches begehen, so verlangt,
daß vier von euch (Männern) gegen sie zeugen! Wenn sie (tatsächlich) zeugen,
dann haltet sie im Haus fest, bis der Tod sie abberuft oder Allah ihnen eine
Möglichkeit schafft, (ins normale Leben zurückzukehren)!
Sure 33,36
Pa: Und weder ein gläubiger Mann noch eine gläubige Frau dürfen, wenn Allah und
sein Gesandter eine Angelegenheit (die sie betrifft) entschieden haben, in
(dieser) ihrer Angelegenheit (frei) wählen.
Sure 33,50
Pa: Prophet! Wir haben dir zur Ehe erlaubt: deine Gattinnen, denen du ihren
Lohn gegeben hast; was du (an Sklavinnen) besitzt, (ein Besitz, der) dir von
Allah (als Beute) zugewiesen (worden ist); die Töchter deines Onkels und deiner
Tanten väterlicherseits und deines Onkels und deiner Tanten mütterlicherseits,
die mit dir ausgewandert sind; (weiter) eine (jede) gläubige Frau, wenn sie
sich dem Propheten schenkt und er (seinerseits) sie heiraten will. Das
(letztere?) gilt in Sonderheit für dich im Gegensatz zu den (anderen)
Gläubigen.
Sure 60,10
Pa: Die gläubigen Frauen (wörtlich: Sie) sind diesen (wörtlich: ihnen, d.h.den
ungläubigen Männern) nicht (zur Ehe) erlaubt, und umgekehrt.
7. Verweigern der Glaubensfreiheit
Sure 2,191
Pa: Der Versuch (Gläubige zum Abfall vom Islam) zu verführen, ist schlimmer als
Töten.
Sure 2,217
Pa: Und der Versuch (Gläubige zum Abfall vom Islam) zu verführen, wiegt
schwerer als Töten.
Sure 47,8
Pa: Diejenigen aber, die ungläubig sind, – nieder mit ihnen!
8. Diverse Suren
Sure 47, 4-5: “Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem
Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt; dann schnüret die
Bande!“
Sure 48, 28: “Er ist es, der seinen Gesandten (Mohammed) geschickt hat mit
der Führung und der Religion der Wahrheit, daß er sie siegreich mache über jede
andere Religion. Und Allah genügt als Bezeuger.” (siehe auch 5.34)
Sure 66, 9: “Prophet! Führe Krieg gegen die Ungläubigen und die Heuchler
(munaafiqien) und sei hart gegen sie! Die Hölle wird sie (dereinst) aufnehmen –
ein schlimmes Ende!“
Sure 9, 123: “O die ihr glaubt, kämpfet wider jene der Ungläubigen, die euch
benachbart sind, und laßt sie in euch Härte finden; und wisset, daß Allah mit
den Gottesfürchtigen ist.“
Sure 8, 39: „Und kämpfet wider sie, bis kein Bürgerkrieg mehr ist und bis
alles an Allah glaubt..“
Sure 4, 89: “Sie wünschen, daß ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind,
so daß ihr alle gleich seiet. Nehmet euch daher keinen von ihnen zum Freund,
ehe sie nicht auswandern auf Allahs Weg. Und wenn sie sich abkehren (vom
Glauben), dann ergreifet sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet; und
nehmet euch keinen von ihnen zum Freunde oder zum Helfer.“
Sure 4, 74: “Und so soll kämpfen in Allahs Weg, wer das irdische Leben
verkauft für das Jenseits. Und wer da kämpft in Allahs Weg, falle er oder siege
er, wahrlich dem geben wir gewaltigen Lohn.”
Sure 9, 5: „Sind aber die heiligen Monate verflossen, so erschlaget die
Götzendiener, wo ihr sie findet, und packet sie und belagert sie und lauert
ihnen in jedem Hinterhalt auf. So sie jedoch bereuen und das Gebet verrichten
und die Armensteuer zahlen, so lasst sie ihres Weges ziehen. Siehe, Allah ist
verzeihend und barmherzig.“
Sure 9: „Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die
Heiden, wo (immer) ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen
überall auf! …“
Sure 9, 52: “Erwartet ihr (die Ungläubigen) etwa, dass uns nicht eins der
beiden schönsten Dinge treffen wird (Sieg oder Märtyrertod)?’ Und wir erwarten
von euch (den Ungläubigen), dass euch Allah mit einer Strafe treffen wird, sei
es von Ihm oder durch unsere Hand. Und so wartet; siehe wir warten mit euch.“
Sure 2,193: ´Und bekämpfet sie, bis die Verführung [zum Unglauben] aufgehört
hat, und der Glaube an Allah da ist….´
Sure 9, 111: „Siehe, Allah hat von den Gläubigen ihr Leben und ihr Gut für
das Paradies erkauft. Sie sollen kämpfen in Allahs Weg und töten und getötet
werden. … Freut euch daher des Geschäfts, das ihr abgeschlossen habt; und das
ist die große Glückseligkeit.“
Sure 5,17: „Ungläubig sind gewiß diejenigen, die sagen: Christus, der Sohn
Marias, ist Gott!“
Sure 4, 104: „Und erlahmet nicht in der Verfolgung des Volkes (der
Ungläubigen); leidet ihr, so leiden sie, wie ihr leidet. …“
Sure 47, 35: „Werdet daher nicht matt und ladet (sie) nicht ein zum Frieden,
während ihr die Oberhand habt; …“
Sure 5, 38 (42): „Und der Dieb und die Diebin, schneidet ihnen ihre Hände ab
als Lohn für ihre Taten. (Dies ist) ein Exempel von Allah, und Allah ist
mächtig und weise.“
Sure4, 89: “Wenn sie sich abkehren, dann greift sie und tötet sie, wo immer
ihr sie findet.”
Und dies ist die rechtliche Seite:
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Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
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6. Abschnitt - Widerstand gegen die Staatsgewalt (§§ 110 - 122)
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§ 111
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften
(§
11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat
auffordert, wird wie ein Anstifter (§
26)
bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als
die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz
1); §
49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.
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Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b)
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2. Abschnitt - Die Tat (§§ 13 - 37)
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3. Titel - Täterschaft und Teilnahme (§§ 25 - 31)
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§ 26
Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen
anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
Red. Christian U. Märschel